Auch wir kommen um das sogenannte "Kleingedruckte" leider nicht herum. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Fleischerei & Feinkost Andrea Spehr GmbH verbindlich und fair zu regeln. Grundlage einer Bestellung und/oder eines Liefervertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fleischerei & Feinkost Andrea Spehr GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) deren Kenntnisname und Einbeziehung Sie (nachfolgend Auftraggeber genannt) mit einer Bestellung bei uns anerkennen und mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellformular bestätigen.

 

      Allg. Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 
      1. Vertragsabschluß

Diese Allgemeinen Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Partyservice- und Feinkostbestellungen. Unsere Angebote sind freibleibend. Kaufabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch die Unterschrift des/der Geschäftsführers/ Geschäftsführerin auf dem Bestellformular verbindlich.

      2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich qualifiziertem Personal. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen Anlieferung (+ -15min., nach Berlin + -30min.). Bei verspäteter Anlieferung durch nachweisliches Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt 2% Nachlas auf den Gesamtnettopreis einzufordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vollständige und richtige Lieferadresse und eine Telefonnummer, unter der er am Tag der Anlieferung erreichbar ist, anzugeben. Für Schäden oder Verspätungen die durch höhere Gewalt entstehen sowie für Leistungen dritter (z.B. Entertainmentservice usw.) übernimmt der Auftragnehmer keine Schadenersatzansprüche. Für die Anlieferung durch den Auftragnehmer werden nachfolgend aufgeführte Preise berechnet.

 

Unsere Anlieferungspreise
Von Warenwert Bis Warenwert Großgemeinde Michendorf Potsdam Berlin
Euro 1,- Euro 300,- Euro 10,- Euro 10,- Euro 20,-
über Euro 300   Frei Haus Frei Haus Frei Haus
Innerhalb der Gemeinde Wilhelmshorst erfolgt die Anlieferung generell frei Haus.

 

In den genannten Lieferpreisen ist der Aufbau des Bufetts auf vorhandene und eingedeckte Tische enthalten, soweit die Anlieferung ebenerdig erfolgt. Die Preise für Anlieferungen in Gebiete, die hier nicht aufgeführt sind, werden bei Vertragsabschluß festgeschrieben. Für Lieferungen an Sonn- und Feiertagen sowie nach 21 Uhr wird ein Aufschlag von 20% auf den Warennettowert berechnet.

      3. Leihgüter und Zubehör

Für die Abholung von Leihgütern (Geschirr, Gläser, Gefäße, Zelte u.s.w.) werden nachfolgend aufgeführte Preise berechnet.

Abholung von Leihgütern
Bereich: Ortsteil Wilhelmshorst Großgemeinde Michendorf Potsdam Berlin
Kosten: Frei Haus Euro 10,- Euro 15,- Euro 20,-
Für Gebiete, die hier nicht aufgeführt sind, werden die Preise für die Abholung von Leihgütern bei Vertragsabschluß festgeschrieben.

 

Alle Teile werden durch den Auftraggeber gereinigt und sortiert oder ungereinigt (nach schriftlicher Vereinbarung) ebenerdig zur Abholung bereitgestellt. Für Beschädigungen und/oder Verlust von Leihgütern haftet ausschließlich der Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert. Der Auftraggeber kann nach schriftlicher Vereinbarung die Leihgüter auch innerhalb von 5 Tagen (vom Tag der Auslieferung an gerechnet) in Wilhelmshorst, An der Aue 1a während der Geschäftsöffnungszeiten zurückgeben. Bei Nichtrückgabe werden pro Tag EUR 10,- Leihgebühr in Rechnung gestellt.

      4. Zelte und Pavillons

Der Auftragnehmer übergibt die Zelte in sauberem und ordentlichem Zustand. Bei starker Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust werden die Kosten für Reinigung, Reparatur oder Wiederbeschaffung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat die freie Anfahrt zum Veranstaltungsort sowie allgemeine Baufreiheit zu gewährleisten. Die Pavillons/ Zelte sind ohne Schneelast ausgelegt. Eventuell anfallender Schnee ist umgehend durch den Auftraggeber zu entfernen. Bei starkem Wind verpflichtet sich der Auftraggeber die Zelte/ Pavillons so schnell wie möglich zusammen zu klappen, um etwaige Schäden zu vermeiden.

      5. Mängelanzeige

Der Auftraggeber hat die Ware sofort nach Erhalt mit der erforderlichen Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Abweichungen oder Unstimmigkeiten ist sofort ein Vermerk auf dem Bestellformular zu machen und vom Lieferpersonal gegenzuzeichnen. Spätere Mängelanzeigen finden keine Berücksichtigung. Bei nachweisbaren Mängeln verpflichtet sich der Auftragnehmer sofort nachzubessern oder kostenlosen Warenersatz zu liefern oder den vereinbarten Preis in angemessener Höhe zu mindern.

      6. Stornierungs- und Rücktrittskosten

Sollte eine Bestellung, aus welchen Gründen auch immer vom Auftraggeber storniert oder nicht abgeholt werden, berechnet der Auftragnehmer nach folgender Staffel die entstandenen Kosten.

 

Stornierungs- und Rücktrittskosten
10% des Nettoauftragswertes bis 14 Tage vor Anlieferung oder Abholung
20% des Nettoauftragswertes bis 10 Tage vor Anlieferung oder Abholung
30% des Nettoauftragswertes bis 7 Tage vor Anlieferung oder Abholung
50% des Nettoauftragswertes bis 3 Tage vor Anlieferung oder Abholung
100% des Nettoauftragswertes am Tag der Anlieferung oder Abholung

 

      7. Zahlungsbedingungen

Bei einer erstmaligen Bestellung ist die Bezahlung sofort bei Lieferung oder Abholung in bar zu leisten. Bei jeder weiteren Bestellung ist die Bezahlung innerhalb von 7 Tagen(ab dem Tag der Auslieferung gerechnet) im Geschäft des Auftragnehmers oder per Überweisungsauftrag zu leisten. Ab der dritten Bestellung gewährt der Auftragnehmer einen Stammkundenrabatt von 2% auf den Nettoauftragswert bis EUR 500,-. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 500,- gewährt der Auftragnehmer ab der dritten Bestellung einen Stammkundenrabatt von 5%. Bei Großbestellungen ab einem Nettoauftragswert von EUR 1000,- wird eine Anzahlung von 50% des Nettoauftragswertes bis spätestens 7 Tage vor Auslieferung oder Abholung fällig. Sollte aus welchen Gründen auch immer die Anzahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sein, gilt der Vertrag und/oder die Bestellung als nicht zustande gekommen. Als Gerichtsstand gilt Potsdam als vereinbart.

 

      8. Stammkundenkarten

Die Fleischerei & Feinkost Andrea Spehr GmbH gewährt ihren Stammkunden einen Rabatt von derzeit 3,3% auf jeden Einkauf soweit diese im Besitz einer gültigen Stammkundenkarte sind. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Feinkost-Spehr. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Feinkost-Spehr behält sich das Recht vor, den Rabatt jederzeit aus wirtschaftlichen Gründen zu erhöhen oder zu senken. Die Stammkundenkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar und auf Verlangen unserer Verkaufsangestellten vorzuzeigen. Bei vorsätzlichem Mißbrauch behält sich Feinkost-Spehr den Einzug der Karte vor. Der Rabatt von 3,3% gilt nicht für Partyservice, sonstige Dienstleistungen und Zahlungen mit Kreditkarte und kann grundsätzlich nicht bar ausbezahlt werden. Der Rabatt wird auf einem Kundenkonto gesammelt und bei erreichen einer bestimmten Punktzahl in Form eines 10,- (zehn) Euro-Warengutscheins überreicht. Eine eventuelle Haftung bei Datenverlust wird hiermit ausgeschlossen. Die Fleischerei & Feinkost Andrea Spehr GmbH garantiert hiermit, die Kundendaten nicht an Dritte weiter zu geben. Mit der Benutzung der Stammkundenkarte werden die jeweils gültigen AGB der Fleischerei & Feinkost Andrea Spehr GmbH anerkannt. Bei Verlust der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, die Fleischerei & Feinkost Andrea Spehr GmbH unverzüglich zu informieren. Eine neue Karte kann gegen eine Schutzgebühr von 10,- (zehn) Euro beantragt werden.

 

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